POST CSA RARITY GRAND GULF and PORT GIBSON RAILROAD #12 (!) 1868 SIGNATURES

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THE POST CIVIL WAR RAILROAD THAT CAME TO LATE FOT THE CSA. GRAND GULF and PORT GIBSON RAIL ROAD MASSIVELY RARE #12 1868 THIS 8 MILE / ONE LOKOMOTIVE NARROW GAUGE RAILROAD IS SO RARE THAT YOU FIND NO MENTION OF IT IN “COX” RR GUIDE OR STANDARD & POORS 1868-9 AND 1884. THE RELATIONSHIP OF NOTES AUTHORIZED SERVES AS A GOOD INDICATOR OF THE SIZE AND IMPORTANCE OF THE RAIL OPERATIONS SUPPORTED BY THIS INNOVATIVE FINANCIAL PROJECT. THE STOCK OF THIS RR IS THUS VERY LIKELY THE RAREST OF THEM ALL AND PROBABLY DISPROPORTIONATELY SO. RAILROAD NAMES MENTIONS AN EARLY DATE OF 1839 FOR THE BEGINNINGS OF THE GRAND GULF & PORT GIBSON RR. THIS PROBABLY REFLECTS EARLY PLANNING OR HORSEDRAWN TRACKING BUT NOT OPERATIONAL STEAM POWER. PARTIALLY DEMOLISHING THE ROAD. From the Hind County Gazette Raymond, Miss. The Mississippi Legislature adjourned on the 20th ultimo, to meet again on the 13th instant, when its labors will be resumed. Judging from the dimensions of the published proceedings, an immense amount of private and local business was transacted at the first session, together with the following measures of relief. A bill authorizing all the chartered Railroad Companies in the State to issue bank notes, in sums of from one to three dollars. The New Orleans and Jackson {New Orleans, Jackson & Great Northern RR} road issues notes in Louisiana, and by special law its notes are allowed to circulate in this State. Each road is also required to redeem when five dollars of their issue in amount is presented at their different offices. I have the honor to apply for authority to erect an iron casemate or tower battery near the water-edge at this place. All the necessary material may be procured from the old Grand Gulf & Port Gibson Railroad. If authority is granted, and the guns (four) can be furnished, I propose to erect it on the following plan: On a platform, similar to an ordinary locomotive turn-table, I would build a round tower about 10 feet high, capped with a truncated, conical roof, and the upper circle of the cone covered with iron grating. The exterior of the tower and cone to be plated with two thicknesses of railroad iron, on a heavy timber frame. The platform or floor, with the tower, will revolve upon a large center pintle, combined with a relieving circular railway, about midway between the pintle and outer circle; the whole to be turned by four cranks, with a wheel and pinion placed in the four angles between the muzzles of the guns and near the outer circle; the tower to be perforated with small circular ports, just sufficient to allow the guns to protrude. All horizontal movements of the guns will be given by revolution of the tower, and the gunners will each have a brake to check the motion when he has his aim. Each gun, upon firing, will, by the revolution, be turned from the enemy and another brought to bear on them, and while three are firing successively, the first discharged will be reloaded and ready for action. It is almost unnecessary to add that the guns are upon two diameters, crossing at right angles. I would, of course, build an embankment as high as the port-holes, around the tower, to add to the security of its base, where the mechanism for its movement is located. The light will be admitted through the grating at the top. The Confederate States, for Defences at Grand Gulf, Miss. To Grand Gulf & Port Gibson R. For 132 Bars R. 6 cents per lb {should be 6c per lb}. Required to cover the two Battery Magazines and so applied. 12 cts per lb {should be 12c per lb}. 94 {should be 95}. Received, at Port Gibson, Miss this 20th day of January 1864, from Lieut G. Prest and Treasr of G. THIS CERTIFICATE ORIGINATES FROM AN OLD COLLECTION FORMED OVER 40 YEARS AGO. GO AHEAD AND GOOGLE IT! IN FACT THIS COMPANIES SHARE CERTIFICATES ARE SO VERY RARE THAT YOU WILL ONLY FIND COPIES – “REPRINTS” – OF AN UNISSUED BLANK CERTIFICATE -!!! CORPORATE DRY SEAL SHOWS STANDING PELICAN HOLDING SHIELD EMBLAZONED WITH COAT OF ARMS. SIGNATURES AND NAMES ON CERTIFICATE WARRANT FURTHER RESEARCH! SORRY, NO LOWER OFFERS CAN BE ACCEPTED. This is a commercial offer of. Dies ist ein gewerbliches Angebot von. NO CASH IN ENVELOPE, PLEASE! CONDITION DESCRIPTION “NOT CANCELLED” SOLELY REFERS TO THE ABSENCE OF CANCELLATION HOLES OR INK DEFACEMENT OF DOCUMENTS. OTHERWISE IN DEFAULT, BANKRUPTCY OR REPUDIATED AS DEBT INSTRUMENTS! ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIESES ANGEBOT. § 3 Vertragsschluss, Vertragssprache Der Käufer kann die angebotene Ware im Rahmen einer Auktion bieten. Auktionsangebote können auch mit der Option Sofort-Kaufen verbunden sein. Im Fall des Sofort-Kaufs kommt ein wirksamer Kaufvertrag zum Sofort-Kaufen-Preis (Festpreis) zwischen Käufer und Verkäufer zustande, wenn der Käufer die Schaltfläche Sofort Kaufen bzw. Sofort & Neu anklickt und den Vorgang bestätigt. Bei einer Auktion kommt ein wirksamer Kaufvertrag mit demjenigen Käufer zustande, der innerhalb des Angebotzeitraums das höchste Gebot abgeben hat. Die Höhe des Kaufpreises richtet sich nach diesem Höchstgebot. Ist ein Auktionsangebot zusätzlich mit der Option Sofort-Kaufen versehen, kommt ein wirksamer Kaufvertrag über den Erwerb des Artikels unabhängig vom Ablauf der Angebotszeit und ohne Durchführung einer Auktion bereits dann zum Sofort-Kaufen-Preis (Festpreis) zustande, wenn ein Käufer diese Option ausübt. Die Option kann vom Käufer ausgeübt werden, solange noch kein Gebot auf den Artikel abgegeben wurde. Der Verkäufer übersendet nach Vertragsschluss dem Käufer eine Bestellbestätigung und Angaben zur Bestellabwicklung. Der Käufer versichert, dass alle von ihm zur Auktions- oder Kaufabwicklung getätigten Angaben, z. Änderungen sind dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen. Vertragssprache ist ausschließlich deutsch. § 4 Vertragsabwicklung, Versandkosten Alle Preisangaben verstehen sich als Brutto-Europreise zuzüglich eventuell anfallender Verpackungs- und Versandkosten. Die Versandkosten, die der Käufer ab dem Ort der Niederlassung des Verkäufers trägt, ergeben sich aus der Versandkostentabelle die auf der Auktionsseite sichtbar ist, oder wie in der Artikelbeschreibung unter (Porto und Versand) angegeben ist. Der Verkäufer verpflichtet sich, nach Abschluss des Kaufvertrages und der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, die Ware unverzüglich an den Käufer per Post oder Spedition zu übersenden. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind. § 5 Widerrufsrecht Der Käufer kann, sofern er Verbraucher ist, seine Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform z. Die Frist beginnt frühestens einen Tag nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten des Verkäufers gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie dessen Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Kann der Käufer die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er dem Verkäufer insoweit ggf. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie dem Käufer etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung muss der Verkäufer keinen Wertersatz leisten. Im Übrigen kann der Käufer die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf Gefahr des Verkäufers zurückzusenden. Der Käufer hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Käufer bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Anderenfalls ist die Rücksendung der Ware für den Käufer kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Käufer abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Käufer mit der Absendung seiner Widerrufserklärung oder der Sache, für den Verkäufer mit deren Empfang. Ende Widerrufsbelehrung § 6 Gewährleistung Für einen Sachmangel der Ware gelten grundsätzlich die gesetzlichen Vorschriften. Dies bedeutet, dass der Käufer in erster Linie Nacherfüllung, d. Nach seiner Wahl Nachlieferung oder Mangelbeseitigung, verlangen kann. Bei Vorliegen der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen ist der Käufer berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder von dem Vertrag zurückzutreten. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels der Ware gelten – zusätzlich zu den gesetzlichen Voraussetzungen – die in § 7 genannten Voraussetzungen. § 7 Haftung Für eine Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen folgende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen. Der Verkäufer haftet unbeschränkt, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflicht). Im Übrigen ist eine Haftung für Schäden aller Art, gleich aufgrund welcher Anspruchsgrundlage, einschließlich der Haftung für Verschulden bei Vertragsschluss ausgeschlossen. Sofern der Verkäufer gemäß vorstehendem Absatz für einfache Fahrlässigkeit haftet, ist seine Haftung auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen er nach den bei Vertragsschluss bekannten Umständen typischerweise rechnen musste. Diese Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten nicht, sofern der Verkäufer eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat oder den Mangel der Ware arglistig verschwiegen hat. Der Verkäufer haftet ferner unbeschränkt für Schäden, die nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind, und für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. Diese Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers sowie zugunsten sonstiger Dritter, deren sich der Verkäufer zur Vertragserfüllung bedient. § 8 Zahlungsbedingungen, Verzug und Eigentumsvorbehalt Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Die Zahlung des Kaufpreises wird unmittelbar nach Zustandekommen des Kaufvertrages fällig. Der Käufer gerät, sofern er kein Verbraucher ist, in Verzug, wenn er innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit nicht geleistet hat. Verbraucher geraten ebenso innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit in Verzug, wenn Sie auf diese Folge in der Rechnung oder Zahlungsaufforderung hingewiesen werden. § 9 Datenschutz Dem Käufer ist bekannt und er willigt darin ein, dass seine für die Auftrags- und Bestellabwicklung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Er stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Dem Käufer steht das Recht zu, diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Verkäufer verpflichtet sich für den Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Kundenstammdaten, es sei denn, ein Bestellvorgang ist noch nicht vollständig abgewickelt. Die Löschung erfolgt unter Berücksichtigung der Einschränkungen durch das Finanzamt. § 10 Schlussbestimmungen Auf die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf den jeweils geschlossenen Kaufvertrag ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar, sofern der Käufer kein Verbraucher ist. Sofern der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, MERZIG als Gerichtsstand vereinbart. Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt sein. The item “POST CSA RARITY GRAND GULF and PORT GIBSON RAILROAD #12 (!) 1868 SIGNATURES” is in sale since Wednesday, January 18, 2017. This item is in the category “Coins & Paper Money\Stocks & Bonds, Scripophily\Transportation\Railroads”. 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